Mitgliedschaft-Satzung
Jeder kann Mitglied der DLRG werden.
Mitglieder verpflichten sich, die Satzung der DLRG anzuerkennen.
Die Satzung regelt das Miteinander in der DLRG, aber auch so wichtige Sachen, wie die Zahlung der Mitgliederbeiträge, Kündigung der Mitgliedschaft, Ehrungen ...
Die Mitglieder haben die Möglichkeit die Satzung auf Wunsch einzusehen.
Mitglied werden oder die Mitgliedschaft kündigen... wie geht das?
Um Missbrauch zu vermeiden, ist für die Anmeldung oder Abmeldung die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift des Mitglieds oder eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Anmeldeformulare erhalten sie am einfachsten während unserer Übungsstunden.
Schwimmbad Hahner Straße
Montag: Momentan kein Trainingsbetrieb
Samstag: 08:30 - 10:45 Uhr
Zum Beenden der Mitgliedschaft reicht ein formloses Schreiben.
Hier gilt jedoch der 30. November des Jahres als letzte Eingangsfrist
Anschrift der Geschäftsstelle:
DLRG Morsbach e.V.
Postfach 1102
51589 Morsbach
Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter: 0151/22843308
Anfragen per Mail können sie durch Anklicken des unten stehenden Links "Geschäftsstelle" erstellen.